Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gemäß § 5 ArbSchG

  • 50 Stunden
  • 1 Woche in Vollzeit
  • Fortbildung/Qualifizierung
  • Bildungsgutschein: ja
Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gemäß § 5 ArbSchG
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

Diese Schulung soll Beschäftigte dazu befähigen, psychisch belastende Arbeitssituationen zu erkennen und gesundheitserhaltend damit umzugehen. Zudem hat der Kurs die Prävention im Fokus, um die Teilnehmer zu sensibilisieren, individuell belastenden Arbeitssituationen entgegenzuwirken.

Inhalte

  • Erkennen von psychisch belastender Arbeitssituation
  • Umgang mit psychisch belastender Arbeitssituation
  • Prävention von psychisch belastender Arbeitssituationen
  • Arbeitsplatzscreening
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Rechtsgrundlagen

Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich an Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die in Jobs mit psychischer Belastung tätig sind. Angesprochen sind aber auch Arbeitssuchende, die eine Tätigkeit aufnehmen wollen, bei denen psychische Belastungen zu erwarten sind.

Anforderungen

Vorausgesetzt wird ein Interesse an medizinischen oder sozialen Themen, zudem sind Computer-Kenntnisse und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1-B2 erforderlich.

Berufliche Perspektiven

Bei einem beruflichen Werdegang im Gesundheitswesen kann die psychische Belastung hoch sein. Dieser Kurs unterstützt die Teilnehmer beim Erkennen, dem Umgang und der Prävention.
Zudem sind Arbeitgeber zur Schulung der Mitarbeiter verpflichtet, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG besteht für Betriebsräte ein Schulungsanspruch. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX. Das vermittelte Wissen hilft Ihnen, Ihre anstehenden Aufgaben zu erfüllen – vor allem, wenn Sie bisher noch nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.

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