Recht in der Personalarbeit I, Lohntheorie und Sozialversicherungsrecht

  • 100 Stunden
  • 2 Wochen in Vollzeit
  • Fortbildung/Qualifizierung
  • Bildungsgutschein: ja
Recht in der Personalarbeit I, Lohntheorie und Sozialversicherungsrecht
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

Lohnbuchhaltung bezieht viele Parteien mit ein: Von jeder einzelnen Lohn- und Gehaltsabrechnung betroffen sind die jeweiligen Mitarbeiter selbst, deren Abteilung, die Buchführung des Unternehmens wie auch Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger. Nicht umsonst sind mit der verantwortungsvollen Aufgabe neben internen Mitarbeitern auch Lohnbüros oder Steuerberaterkanzleien betraut und arbeiten Hand in Hand. Dabei gilt es auch, veränderte Steuer- und Sozialversicherungssätze und neue Gesetzeslagen zu beobachten, um immer up to date zu sein.

Im zweiwöchigen Grundlagenteil mit eigenem Abschlusstest lernen Sie die wichtigsten Gesetze zu Arbeitsrecht, Lohn und Gehalt sowie sozialversicherungsrechtliche Grundlagen kennen und anwenden.

Inhalte

  • Theorie der Personalabrechnung
  • Lohngrundlagen, Steuern und Steuerabzugsbeträge
  • Sozialversicherung
  • Andere Leistungen und Bezüge
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gesetzliche Vorgaben
  • Besondere Situationen
  • Meldepflichten an Sozialversicherungen und Finanzinstitutionen
  • Bescheinigungen

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter im Rechnungswesen oder der Personalverwaltung und Personalführung sowie an Selbstständige.

Anforderungen

Vorausgesetzt werden gute Deutsch- und PC-Kenntnisse sowie Grundkenntnisse der Personalwirtschaft.

Berufliche Perspektiven

Kenntnisse in den Grundlagen der Personalabrechnung werden sowohl in der Buchhaltung des Unternehmens als auch in der Personalabteilung gebraucht. Sie dienen als Basis für weitere, aufbauende Kurse ebenso wie als ergänzendes Wissen. Die hier nachgewiesenen Kenntnisse sind häufig Einstellungsbedingung oder einstellungsfördernd.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.

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