Rechnungswesen 2, Kosten- und Leistungsrechnung & Bilanz
Beschreibung
Dieses Modul ist das dritte von drei Rechnungswesen Modulen, die zusammengenommen den vollständigen Teil Rechnungswesen aus dem Rahmenlehrplan für Bürokaufleute abbilden. Aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen der Finanzbuchführung, werden Sie in die Kalkulation und Kostenrechnung eingeführt. Sie lernen eine Bilanz verstehen und Jahresabschlüsse vorbereiten.
Das Modul gliedert sich in zwei Hauptthemen und einen vorgeschalteten Exkurs in Statistik sowie einen Exkurs 'Buchführungsvergleich' zum Ende des Themas Bilanz.
Inhalte
- Statistik:
- Darstellungsformen, Rechenverfahren u.a.
- Bilanz:
- Jahresabschluss, Abgrenzung, Bewertung, Bilanz, GuV u.a.
- Kosten- und Leistungsrechnung:
- Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung,
- Leistungsrechnung, Planungsrechnung/Controlling,
- Voll- Teil- und Plankosten
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Quer- oder Wiedereinsteiger mit gutem Praxiswissen in der Finanzbuchführung, die im Unternehmen in der Finanzbuchaltung mehr als nur die täglichen Routinen erfüllen, oder die in weiteren aufbauenden Modulen die Finanzbuchhaltung noch gründlicher beherrschen lernen wollen.
Anforderungen
PC-Kenntnisse inkl. MS-Office, gute Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse in kaufmännischem Rechnen, ein allgemeinbildender Schulabschluss SEK I und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Grundkenntnisse in Buchführung sind vorteilhaft.
Berufliche Perspektiven
Die Finanzbuchführung und die Bereiche des Rechnungswesens sind in jedem Unternehmen wichtige Aufgaben. Branchen- und regionsübergreifend ist permanent ein breiter Arbeitsmarkt mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen vorhanden. Nach Teilnahme an diesem Modul sind Sie gerüstet für den gehobenen Arbeitsalltag der Buchführung, der Kalkulation und Kostenrechnung und der Vorbereitung von Jahresabschlüssen.
Förderung
- Bildungsgutschein
- Qualifizierungschancengesetz
- Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
- Rehabilitationsförderung
- Deutsche Rentenversicherung Bund
Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.
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