Pflegerische Grundlagen für Betreuungskräfte und Laienpflegende
Beschreibung
Dieser Kurs vermittelt theoretische pflegerische Grundlagen, damit Betreuungskräfte, ehrenamtliche Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige, die hilfsbedürftige Personen im alltäglichen Leben unterstützen, mit dem notwendigen Hintergrundwissen vorbereitet sind. Die vermittelten Kenntnisse sind an den Inhalten angelehnt, die je nach Region oft unter dem Begriff Pflegepass bekannt sind. Die Kenntnisse sind unabhängig vom Einsatzgebiet hilfreich und anwendbar – also zu Hause, in der ambulanten Pflege bzw. Betreuung oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Inhalte
- Krankheitsbilder
- Mobilität und Einschränkungen
- Hygiene
- Grund- und Körperpflege
- Prophylaxen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Dokumentation
Zielgruppe
Angesprochen sind Betreuungskräfte, ehrenamtliche Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige, die hilfsbedürftige Personen im alltäglichen Leben unterstützen. Das Modul ist auch für Migranten und Flüchtlinge mit grundlegenden Sprachkenntnissen (Niveau B1 GER) geeignet.
Anforderungen
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene oder laufende Weiterbildung zur Betreuungskraft oder ein konkretes Interesse an Pflege (z.B. Laienpflegende, ehrenamtliche Mitarbeiter). Zudem sind Computer-Kenntnisse und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich.
Berufliche Perspektiven
Die Fortbildung ermöglicht Betreuungskräften, sich theoretische Grundlagen im Bereich der Pflege anzueignen. Mit diesen zusätzlichen Kenntnissen haben Sie die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt interessanter zu positionieren. Aber auch ehrenamtliche Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige können sich hier wertvolle Kenntnisse für das Arbeiten mit hilfsbedürftigen Menschen aneignen.
Förderung
- Bildungsgutschein
- Qualifizierungschancengesetz
- Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
- Rehabilitationsförderung
- Deutsche Rentenversicherung Bund
Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.
Das könnte Sie auch interessieren