Pflegerische Grundlagen für Betreuungskräfte und Laienpflegende

  • 200 Stunden
  • 4 Wochen in Vollzeit
  • Fortbildung/Qualifizierung
  • Bildungsgutschein: ja
Pflegerische Grundlagen für Betreuungskräfte und Laienpflegende
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

Dieser Kurs vermittelt theoretische pflegerische Grundlagen, damit Betreuungskräfte, ehrenamtliche Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige, die hilfsbedürftige Personen im alltäglichen Leben unterstützen, mit dem notwendigen Hintergrundwissen vorbereitet sind. Die vermittelten Kenntnisse sind an den Inhalten angelehnt, die je nach Region oft unter dem Begriff Pflegepass bekannt sind. Die Kenntnisse sind unabhängig vom Einsatzgebiet hilfreich und anwendbar – also zu Hause, in der ambulanten Pflege bzw. Betreuung oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Inhalte

  • Krankheitsbilder
  • Mobilität und Einschränkungen
  • Hygiene
  • Grund- und Körperpflege
  • Prophylaxen
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Dokumentation

Zielgruppe

Angesprochen sind Betreuungskräfte, ehrenamtliche Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige, die hilfsbedürftige Personen im alltäglichen Leben unterstützen. Das Modul ist auch für Migranten und Flüchtlinge mit grundlegenden Sprachkenntnissen (Niveau B1 GER) geeignet.

Anforderungen

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene oder laufende Weiterbildung zur Betreuungskraft oder ein konkretes Interesse an Pflege (z.B. Laienpflegende, ehrenamtliche Mitarbeiter). Zudem sind Computer-Kenntnisse und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich.

Berufliche Perspektiven

Die Fortbildung ermöglicht Betreuungskräften, sich theoretische Grundlagen im Bereich der Pflege anzueignen. Mit diesen zusätzlichen Kenntnissen haben Sie die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt interessanter zu positionieren. Aber auch ehrenamtliche Mitarbeiter, Laienpflegende und Angehörige können sich hier wertvolle Kenntnisse für das Arbeiten mit hilfsbedürftigen Menschen aneignen.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.