Pflegeberater:in nach § 7a und § 45 nach SGB XI mit Praktikum

  • 782 Stunden
  • 16 Wochen in Vollzeit inkl. 2 Wochen Praktikum
  • Fortbildung/Qualifizierung
  • Bildungsgutschein: nein
Pflegeberater:in nach § 7a und § 45 nach SGB XI mit Praktikum
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem auf den anderen Tag damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen.

Diese Fortbildung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut. Zusätzlich erwerben Sie die Fähigkeit, die Kurse für pflegende Angehörige und Individualberatungen nach § 45 SGB XI durchzuführen.

Inhalte

  • Pflegefachwissen
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Case Management
  • Grundlagen des Sozialrechts
  • Allgemeines Sozialrecht
  • Besondere pflegerelevante Rechtsfelder
  • Kommunikation
  • §45 SGB XI
  • 9 Tage (72 Std.) Pflegepraktikum (§ 5 Empfehlung des GKV Spitzenverbandes)
  • Praktikumsreflexion (9 UE)

Zielgruppe

ja Dieser Kurs richtet sich an Pflegekräfte und ähnliche Berufsfelder. Diese Weiterbildung ermöglicht jedoch auch Interessierten den Abschluss als Pflegeberater, die nicht aus einem Pflegeberuf oder der Hospizarbeit kommen, sondern aus anderen in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Berufen (§5).

Anforderungen

Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung benötigt entsprechend qualifiziertes Personal. Normalerweise ist daher ist eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, zum Sozialversicherungsfachangestellten oder zum Sozialpädagogen Voraussetzung. In der Kombination mit dem zweiwöchigen Praktikum ist die Weiterbildung allerdings auch für Interessierte aus weiteren, in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes genannten Berufen (§5) möglich.

Berufliche Perspektiven

Um der Verpflichtung einer umfassenden und unabhängigen Beratung nach § 7a SGB XI nachzukommen, besteht ein hoher Bedarf an qualifiziertem Personal. Entsprechend ausgebildete Personen haben daher große Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

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