Finanzbuchhaltung mit DATEV Aufbaukurs

  • 200 Stunden
  • 4 Wochen in Vollzeit
  • Fortbildung/Qualifizierung
  • Bildungsgutschein: ja
Finanzbuchhaltung mit DATEV Aufbaukurs
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

Die Software DATEV ist Marktführer in Steuerkanzleien und wird auch in der Finanzbuchhaltung kleiner und mittelständischer Unternehmen gerne eingesetzt.
Nach einer gründlichen Einweisung in das Programm vertiefen Sie die Grundlagen der Finanz- und Anlagenbuchhaltung und üben anhand von praxistypischen Musterfällen. So bekommen Sie Routine und Sicherheit im Umgang mit dem DATEV-System.

Inhalte

  • Wechsel / Disagio
  • Digitalisierung
  • Reisekosten-Abrechnung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Skonto / Lieferanten und Kundenskonto
  • Kalkulation
  • Jahresabschluss (ARA + PRA + Rückstellungen)
  • GWG
  • Mahnverfahren / Zahlungsliste
  • Salden / Summenlisten erstellen
  • Lohn- und Gehaltsbuchungen in der FiBu
  • Neues Wirtschaftsjahr

Zielgruppe

Der Aufbaukurs DATEV - Finanzbuchhaltung richtet sich an Quer‑ oder Wiedereinsteiger mit Grundlagenwissen in der Buchführung, die routinierte Tätigkeiten in der FiBu übernehmen oder in weiteren Modulen vertiefen möchten.

Quer‑ oder Wiedereinsteiger
Mitarbeiter:innen in der Finanzbuchhaltung
Teilnehmende mit Grundkenntnissen in Buchführung

Anforderungen

Neben sicherem Deutsch sind Kenntnisse in MS Word und MS Excel sowie der sicher Umgang mit dem PC Voraussetzung. Des Weiteren sind kaufmännische und bürowirtschaftliche Grundkenntnisse unerlässlich.

Berufliche Perspektiven

Die Qualifizierung befähigt Sie, selbständig Verantwortung in der Finanzbuchhaltung zu übernehmen. Mit dem Nachweis größeren Fachwissens erwerben sie deutliche Vorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern. Die Teilnahme an der Fortbildung bietet somit optimale Voraussetzungen für die direkte Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zumal für qualifizierte Fachkräfte im Bereich der Finanzbuchhaltung aktuell eine große Fülle an Stellenausschreibungen zu finden ist.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.

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