Erwerb von Grundkompetenzen – Grundwissen Deutsch 2 (Auffrischung und Vertiefung – Sprache und Text)

  • 200 Stunden
  • 4 Wochen in Vollzeit; 8 Wochen in Teilzeit
  • Allgemeinbildung
  • Bildungsgutschein: ja
Erwerb von Grundkompetenzen – Grundwissen Deutsch 2 (Auffrischung und Vertiefung – Sprache und Text)
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

In diesem Kurs vermitteln wir Ihnen grundlegende Deutschkenntnisse, die Sie benötigen, um Ihre Umschulung, Teilqualifikation oder Qualifizierung stressfrei und sicher abschließen zu können: Sie verbessern Ihre Lesefähigkeit, damit auch längere und kompliziertere Texte künftig keine Hürde mehr sind. Mit unserer langjährigen pädagogischen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, sich neues Wissen anzueignen oder vorhandene Kenntnisse aufzufrischen und langfristig im Gedächtnis zu verankern.

Inhalte

  • Lebenslanges Lernen: die Wichtigkeit sich konstant weiterzubilden und die richtige Methode anzuwenden
  • neue Wörter mühelos lernen
  • Text leichter verstehen und die richtige Lesestrategie anwenden
  • Richtige Aussprache und Vorlesen

Zielgruppe

Angesprochen werden Menschen mit Deutsch als Erstsprache, die Schwierigkeiten beim Lesen haben.

Anforderungen

Bestimmte berufliche Vorkenntnisse oder Erfahrungen sind für eine Teilnahme nicht erforderlich. Um unser Angebot individuell auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden zu können, führen wir mit Ihnen vorab ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch. Ausnahmeregelungen erfolgen in Abstimmung mit dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur oder der optierenden Kommune.

Berufliche Perspektiven

Durch die Teilnahme an dieser Maßnahme können Sie Ihre Grundkompetenzen ausbauen - zum Beispiel als Vorbereitung für eine Umschulung oder Teilqualifizierung. So schaffen Sie die ideale Basis für Ihre berufliche Weiterbildung.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.