Energieberatersoftware – Software für Energieeffizienz-Experten

  • 100 Stunden
  • 2 Wochen in Vollzeit
  • Fortbildung/Qualifizierung
  • Bildungsgutschein: ja
Energieberatersoftware – Software für Energieeffizienz-Experten
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

Klimaschutz und Energieeffizienz gewinnen gerade vor dem Hintergrund entsprechender politischer Zielsetzungen an Bedeutung. Der Bedarf nach fachgerechter Energieberatung und sachverständiger Betreuung energieeffizienter Neubau- und Sanierungsmaßnahmen steigt mehr und mehr. Zunehmende Verbrauchernachfragen und spezielle Gesetzgebungen, die Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 und die Erweiterung der Energieausweispflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude tragen ihren Teil dazu bei. Der Einsatz von Software ist hierbei unerlässlich, da sich damit Energiekosteneinsparungen, Kostenstabilität durch Unabhängigkeit von schwankenden Energiepreisen und der Einsatz von Fördermitteln errechnen lassen.

Inhalte

  • Folgende Programme werden unterrichtet
  • Energieberatersoftware:
  • Energieberater Bildung von Hottgenroth oder
  • EVEBI von ENVISYS
  • Wäremebrückensoftware:
  • Therm
  • Folgende Inhalte werden unterrichtet:
  • Projekte erstellen, bearbeiten und verwalten
  • Erfassen von Gebäudedaten
  • Berechnungen
  • Sanierungspläne
  • Vor-Ort-Beratungsberichte ausdrucken
  • Ermittlung von Fördermöglichkeiten
  • Grafische Ausgaben
  • Wärmebrückenberechnungen

Zielgruppe

Der Kurs Energieberatersoftware richtet sich an Energieberater:innen sowie Mitarbeiter:innen in Architektur‑ und Ingenieur‑büros, Planer:innen und Handwerker:innen.

Anforderungen

Eine Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen oder technischen Bereich werden vorausgesetzt. Ausreichende PC-Kenntnisse sollten vorhanden sein.

Berufliche Perspektiven

Dieses Modul bereitet Sie optimal auf umfangreiche Datenerfassungen und Berechnungen von Gebäuden vor. Sie sind damit in der Lage, Energieausweise mit Hilfe von Software zu erstellen.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.

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