Berufsbezogenes Deutsch – Mittelstufe II im kaufmännischen Bereich (B1.2)

  • 200 Stunden
  • 8 Wochen in Teilzeit
  • Allgemeinbildung
  • Bildungsgutschein: ja
Berufsbezogenes Deutsch – Mittelstufe II im kaufmännischen Bereich (B1.2)
Symbolbild, mit KI erstellt

Beschreibung

In diesem fortgeschrittenen Mittelstufen-Deutschkurs lernen Sie wichtige Vokabeln und Redewendungen zu Arbeitsabläufen und -situationen wie Mitarbeitergesprächen, Meetings, Unfällen. Sie verstehen Bedienungsanleitungen und die Gehaltsabrechnung. Sie sprechen über berufliche Pläne und Weiterbildung. Die passende Grammatik ergänzt Ihre Kenntnisse.

Inhalte

  • Vermittlung von Mittelstufenwissen:
  • Deutsche Grammatik
  • Wortschatz-Aufbau
  • Vertiefung der mündlichen und schriftlichen Übungen im Berufssprachgebrauch
  • Präzisierung der Aussprache
  • Anwendungsübungen
  • Ausbau der Hör- und Leseverständniskompetenz

Zielgruppe

Das Modul ist auch für Migranten und Flüchtlinge mit grundlegenden Sprachkenntnissen sowie für kaufmännisch Interessierte geeignet. Mit dem Job-Turbo gilt es, dieses Potenzial zu nutzen und Menschen schnell in Arbeit zu bringen.

Anforderungen

Teilnahmevoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Sprachniveau von B1.1 gemäß GER oder anderweitig nachgewiesene grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie idealerweise eineBerufsausbildung / ein Studium oder Arbeitserfahrung im kaufmännischen Bereich. Genaue Regelungen erfolgen in Abstimmung mit dem Jobcenter / der Arbeitsagentur oder der optierenden Kommune.

Berufliche Perspektiven

Neben Französisch ist Deutsch die am häufigsten gelernte Zweitsprache in der Europäischen Union. Das liegt u.a. daran, dass Deutsch auf den Gebieten der Medizin, Biologie, Chemie, Pharmazie, Elektrotechnik und Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Diplomatie, Finanzen, Sport, Tourismus und im Bildungswesen zu den prominentesten Sprachen gehört.

Förderung

  • Bildungsgutschein
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr
  • Rehabilitationsförderung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Eine Förderung von bis zu 100 % ist bei Erfüllung der Voraussetzungen und Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger möglich.